Herzlich Willkommen am Sophie Scholl Gymnasium Itzehoe
Mittelstufe
Mittelstufe

Die Mittelstufe des Sophie-Scholl-Gymnasiums

 

Mittelstufenleiter

 Volker Schlüter

Die Mittelstufe der schleswig-holsteinischen Gymnasien wird strukturiert durch die
SAVOGym (Schulartverordnung Gymnasien vom 22.06.07). Sie zum 1.8.08 in Kraft
getreten. Angewendet wurde sie zum ersten Mal an unserer Schule zu den Halbjahres-
zeugnissen 08/09,als 14 SchülerInnen zur Teilnahme am MSA (mittlerer Schulabschluss)
verpflichtet wurden.
Die MSA-Prüfung an den Gymnasien findet nach der RSVO (Landesverordnung für
Realschulen vom 22.06.07) statt, also ist das Prüfungsgeschehen identisch mit dem an
den Realschulen. Am Gymnasium spielt zusätzlich der Übergang in die Oberstufe eine
Rolle. Zur MSA-Prüfung und zum Übergang in die Oberstufe können Sie sich 2 Eltern-
Briefe ansehen.
Die SAVOGym gibt vor, dass alle Fächer gleichrangig sind. Die alte Aufteilung in A, B
und C – Fächer ist aufgehoben. Entsprechend sind auch die Versetzungsregularien neu
gefasst, was uns am Ende des Schuljahres in dieser neuen Form betreffen wird.
Versetzt werden alle SchülerInnen, die nicht mehr als eine „5“ (oder „6“) im Zeugnis
haben. Wer also z.B. in Deutsch eine „5“ hat und ansonsten z.B. nur Vieren, wäre also
gemäß der SAVOGym versetzt. Nach der alten Versetzungsordnung hätte diese A-Fach
„5“ eines Ausgleiches für die Versetzung bedurft. Bei mehr Fünfen z.B. Englisch „5“
und Biologie „5“, kann die Klassenkonferenz eine Versetzung von Bedingungen ab-
hängig machen, indem sie z.B. eine Nachprüfung beschließt. Wird dann in der Nach-
prüfung zu Beginn des neuen Schuljahres z.B. in Englisch eine „4“ erreicht und in Bio-
logie nur eine „5“, dann ist der Schüler versetzt, weil er nur noch eine „5“ hat.
Eine weitere Möglichkeit ist die Versetzung auf Probe, z.B. bis 10 Wochen nach Schul-
jahresbeginn. Sollte sich in diesem Zeitraum eine Verbesserung der Leistungen insbeson-
dere in den beiden Problemfächern (s.o. Englisch und Biologie) ergeben, dann wird die
Klassenkonferenz eine endgültige Versetzung  beschließen.
Neben dieser Versetzung  „mit Maßgeben“ (gemeint sind damit die Nachprüfung bzw.
die Versetzung auf Probe) kann die Klassenkonferenz auch bei schlechten Notenbildern
einen Schüler versetzen, wenn eine positive Prognose für eine erfolgreiche Mitarbeit in
der nächsten Klassenstufe gesehen wird.
Diese Regelungen gelten zunächst nur bis zum 31.7.2010. Danach treten weitere Verän-
derungen ein.
Die  SAVOGym ist nachlesbar unter www.lernnetz.de .
Über die Realschulprüfung können Sie sich unter www.lernnetz2.de oder unter
www.za.schleswig-holstein.de informieren.

Weitere Informationen:

Elternbrief zum Mittleren Schulabschluss

Elternbrief zum Übergang in die Oberstufe