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Die Mittelstufe des Sophie-Scholl-Gymnasiums
| Mittelstufenleiter Volker Schlüter |
Die Mittelstufe der schleswig-holsteinischen Gymnasien wird strukturiert durch die SAVOGym (Schulartverordnung Gymnasien vom 22.06.07). Sie zum 1.8.08 in Kraft getreten. Angewendet wurde sie zum ersten Mal an unserer Schule zu den Halbjahres- zeugnissen 08/09,als 14 SchülerInnen zur Teilnahme am MSA (mittlerer Schulabschluss) verpflichtet wurden. Die MSA-Prüfung an den Gymnasien findet nach der RSVO (Landesverordnung für Realschulen vom 22.06.07) statt, also ist das Prüfungsgeschehen identisch mit dem an den Realschulen. Am Gymnasium spielt zusätzlich der Übergang in die Oberstufe eine Rolle. Zur MSA-Prüfung und zum Übergang in die Oberstufe können Sie sich 2 Eltern- Briefe ansehen. Die SAVOGym gibt vor, dass alle Fächer gleichrangig sind. Die alte Aufteilung in A, B und C – Fächer ist aufgehoben. Entsprechend sind auch die Versetzungsregularien neu gefasst, was uns am Ende des Schuljahres in dieser neuen Form betreffen wird. Versetzt werden alle SchülerInnen, die nicht mehr als eine „5“ (oder „6“) im Zeugnis haben. Wer also z.B. in Deutsch eine „5“ hat und ansonsten z.B. nur Vieren, wäre also gemäß der SAVOGym versetzt. Nach der alten Versetzungsordnung hätte diese A-Fach „5“ eines Ausgleiches für die Versetzung bedurft. Bei mehr Fünfen z.B. Englisch „5“ und Biologie „5“, kann die Klassenkonferenz eine Versetzung von Bedingungen ab- hängig machen, indem sie z.B. eine Nachprüfung beschließt. Wird dann in der Nach- prüfung zu Beginn des neuen Schuljahres z.B. in Englisch eine „4“ erreicht und in Bio- logie nur eine „5“, dann ist der Schüler versetzt, weil er nur noch eine „5“ hat. Eine weitere Möglichkeit ist die Versetzung auf Probe, z.B. bis 10 Wochen nach Schul- jahresbeginn. Sollte sich in diesem Zeitraum eine Verbesserung der Leistungen insbeson- dere in den beiden Problemfächern (s.o. Englisch und Biologie) ergeben, dann wird die Klassenkonferenz eine endgültige Versetzung beschließen. Neben dieser Versetzung „mit Maßgeben“ (gemeint sind damit die Nachprüfung bzw. die Versetzung auf Probe) kann die Klassenkonferenz auch bei schlechten Notenbildern einen Schüler versetzen, wenn eine positive Prognose für eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsten Klassenstufe gesehen wird. Diese Regelungen gelten zunächst nur bis zum 31.7.2010. Danach treten weitere Verän- derungen ein. Die SAVOGym ist nachlesbar unter www.lernnetz.de . Über die Realschulprüfung können Sie sich unter www.lernnetz2.de oder unter www.za.schleswig-holstein.de informieren. Weitere Informationen: Elternbrief zum Mittleren Schulabschluss Elternbrief zum Übergang in die Oberstufe
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