Mittelstufe

Wir möchten Ihre Kinder auf dem Weg zu verantwortungsvoll handelnden und selbstständigen jungen Erwachsenen begleiten.“

Katrin Fallet

Mittelstufenleiterin

Als Mittelstufenleiterin ist mir wichtig…

…jedes Kind in seiner Individualität anzuerkennen und zu fördern.

…Freiräume zu gewähren und Grenzen aufzuzeigen.

…für Unterstützung und Lernerfahrungen im schulischen und außerschulischen Bereich zu sorgen.

…das Miteinander von Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern zu stärken.

…offen und transparent zu kommunizieren.

…den Weg zu den Schulabschlüssen möglich zu machen.

Wichtig für Sie und euch zu wissen…

Neuzusammensetzungen der Klassen
Zu Beginn des 7. Schuljahres werden die Klassen neu zusammengesetzt. Dabei spielen die Fremdsprachenwahl wie auch pädagogische Erwägungen eine Rolle. Diese Neuzusammensetzungen erfolgen in enger Absprache mit der Orientierungsstufenleiterin Frau Tobias.

Die Klassen bleiben in dieser Konstellation normalerweise bis zum Ende der 10. Klasse bestehen, wenn keine unvorhergesehenen pädagogischen oder organisatorischen Notwendigkeiten auftreten. Das Klassenkollegium besteht für zwei Schuljahre, so dass es zu Beginn der 7. Klasse und zu Beginn der 9. Klasse neue Lehrkräfte gibt.

Fächer in der Mittelstufe
Welche Fächer in welcher Jahrgangsstufe unterrichtet werden, kann der Kontingentstundentafel des SSG entnommen werden:

Fach7. JG8. JG9. JG10. JG
Kernfächer



Deutsch4444
Mathe4433
Englisch3333
Lat./Franz.4443
Gesellschaft



Geschichte2222
Geographie1 (epochal)222
Wipo (mit BO)22
Religion / Philosophie2
Naturwissenschaft



Biologie
222
Physik
222
Chemie
222
Ästhethik



Kunst21 (epochal)1 (epochal)1(epochal)
Musik2

1 (epochal)
Darst. Spiel
Sport2222
WPK

3 (4)3 (4)
Informatik22





Gesamtsumme JG.28+KL303232

Wahlpflichtkurse:
Im 9. Und 10. Jahrgang wird der klassische Fächerkanon um Wahlpflichtkurse ergänzt. Diese finden regulär dreistündig statt (3. Fremdsprache vierstündig), es werden Leistungsnachweise erbracht und sie sind wie alle anderen Fächer versetzungsrelevant. Die Wahlpflichtkurse sind inhaltlich an Schulfächern angelehnt, ermöglichen es aber den Schülerinnen und Schülern inhaltlich und methodisch sich mit einem Themengebiet ihrer Wahl umfassender auseinander zu setzen. Außerdem stehen oft projektartiges Arbeiten und ein höheres Maß an Selbstständigkeit und Organisationsfähigkeit im Vordergrund. Die WPK werden für ein Jahr gewählt, außer es handelt sich um eine dritte Fremdsprache (Latein oder Französisch), die auf zwei Jahre angelegt ist.

Unterstützung und Engagement
Das Sophie-Scholl-Gymnasium bietet die Möglichkeit für begabte Schülerinnen und Schüler, an schulinternen oder außerschulischen Enrichment-Kursen teilzunehmen. Ansprechpartnerin dafür ist Frau Buschmann und weitere Informationen finden Sie hier.

In der OGTS gibt es die Möglichkeit über die kostenlose Grundbetreuung in der Schule Hausaufgaben zu machen, Mittag zu essen oder gemeinsam mit anderen Kindern Zeit zu verbringen. Darüber hinaus gibt es jedes Jahr verschiedene Mitmach- und Förderangebote. Den aktuellen Kursplan finden Sie hier.

Zur individuellen Förderung in einzelnen Fächern gibt es die Möglichkeit, Lernpläne für die Schülerinnen und Schüler zu beschließen, um Lücken zu schließen oder aktuelle Themen besser zu verstehen.

Wir arbeiten eng mit unseren beiden Sozialpädagoginnen Frau Katzki und Frau Schmidt zusammen. Beide sind Ansprechpartnerinnen für persönliche Probleme jeglicher Art und unterstützen die tägliche Arbeit aller Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler bei der Prävention, bei Problemen oder Konflikten. Zur Schulsozialarbeit geht es hier.

Bitte beachten Sie bei Fragen und Problemen den „Lösungsweg in Konflikt- und Beschwerdefällen“ hier.

Und zu guter Letzt finden Sie das Präventionskonzept, um unsere Schülerinnen und Schüler gestärkt durch die Schulzeit zu bringen und auf das Leben vorzubereiten, hier.

Versetzungen nach GymVO vom 11. September 2024:

Jahrgang 7/8:
Bei einem Notenbild von 4 in allen Fächern (oder besser) steigt das Kind in die nächste Klassenstufe auf.

Bei einem Notenbild von 4 in allen Fächern (oder besser) und einer 5 in einem Nicht-Kernfach (z.B. Physik oder Geschichte oder Musik) steigt das Kind in die nächste Klassenstufe auf.

Ein Vorbehalt wird beschlossen, wenn in den Kernfächern (Mathe/Deutsch/Englisch) der Notendurchschnitt nicht 4 ist.

Ein Vorbehalt wird beschlossen, wenn mindestens zweimal 5 oder einmal 6 im Zeugnis steht.

Mit einem Vorbehalt steigt das Kind in die nächste Klassenstufe auf. Zum Halbjahreszeugnis in der höheren Klassenstufe müssen die Noten so verbessert worden sein, dass die Bedingungen des Vorbehalts nicht mehr zutreffen. Treffen zum Halbjahreszeugnis die Bedingungen eines Vorbehaltes erneut zu, erfolgt ein Rücktritt in die zuvor besuchte Klassenstufe zum Halbjahr.

Eine Wiederholung wird beschlossen, wenn im Zeugnis mindestens dreimal 5 steht oder zweimal 6 und der Notendurchschnitt in den Kernfächern nicht 4 ist.

Sollten nach einem Rücktritt zum Halbjahr oder nach einer Wiederholung (freiwillig oder beschlossen) einer Klassenstufe am Schuljahresende erneut die Bedingungen für einen Vorbehalt vorliegen, wird das Kind in die Gemeinschaftsschule schrägversetzt.

Jahrgang 9:
Bei einem Notenbild von 4 in allen Fächern (oder besser) wird das Kind in die 10. Klassenstufe versetzt. Damit erhält es den ESA.

Bei einem Notenbild von 4 in allen Fächern (oder besser) und einer 5 in einem Nicht-Kernfach (z.B. Physik oder Geschichte oder Musik) wird das Kind in die 10. Klassenstufe versetzt. Damit erhält es den ESA.

Ein Vorbehalt wird beschlossen, wenn in den Kernfächern (Mathe/Deutsch/Englisch) der Notendurchschnitt nicht 4 ist.

Ein Vorbehalt wird beschlossen, wenn mindestens zweimal 5 oder einmal 6 im Zeugnis steht.

Eine Wiederholung wird beschlossen, wenn im Zeugnis mindestens dreimal 5 steht oder zweimal 6 und der Notendurchschnitt in den Kernfächern nicht 4 ist.

Mit einem Vorbehalt wird das Kind in die nächste Klassenstufe versetzt und erhält den ESA. Zum Halbjahreszeugnis in der 10. Klassenstufe müssen die Noten so verbessert worden sein, dass die Bedingungen des Vorbehalts nicht mehr zutreffen. Treffen zum Halbjahreszeugnis die Bedingungen eines Vorbehaltes erneut zu, erfolgt ein Rücktritt in die 9. Klassenstufe zum Halbjahr.

Sollte nach einem Rücktritt zum Halbjahr oder nach einer Wiederholung der 9. Klassenstufe (beschlossen oder freiwillig) am Schuljahresende erneut die Bedingungen für einen Vorbehalt vorliegen, wird das Kind in die Gemeinschaftsschule schrägversetzt.

Durch eine Wiederholung kann ein erlangter Abschluss nicht verändert werden.

Jahrgang 10:
Eine Versetzung in den E-Jahrgang der Oberstufe erfolgt, wenn in den Kernfächern (Mathe/Deutsch/Englisch) der Notendurchschnitt 4 ist und nicht mehr als eine 5 im Zeugnis steht. Mit der Versetzung erhält das Kind den MSA.

Eine Wiederholung des 10. Jahrgangs ist einmal möglich.

Durch eine Wiederholung kann ein erhaltener Abschluss nicht verändert werden.

Grundsätzlich:
Eine freiwillige Wiederholung oder ein Überspringen der Klassenstufe sind nach Beratung möglich. Dafür ist ein Antrag an die Klassenkonferenz zu den Zeugniskonferenzen nötig.