Mittelstufe

„Potenziale entwickeln, Schlüsselqualifikationen erwerben, Verantwortung übernehmen:

In der Mittelstufe machen sich unsere Schülerinnen und Schüler fit, um ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen.“

Dr. Alexander Cyron

Mittelstufenleiter

Den rechtlichen Rahmen für die Mittelstufe der schleswig-holsteinischen Gymnasien legt die SAVOGym fest, die Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien.  Die Mittelstufe umfasst im neu geltenden G9-Bildungsgang die Klassenstufen 7 bis 10.

Aufstieg, Versetzung, Wiederholung und Überspringen

Die SAVOGym regelt die Bedingungen für das Aufsteigen in die nächsthöhere Klassenstufe und die Versetzung in die Oberstufe.
Aufstieg mit Vorbehalt: Die Klassenkonferenz kann den Aufstieg in die nächsthöhere Klassenstufe mit dem Vorbehalt verbinden, dass die Schülerin oder der Schüler zum Halbjahr in die zuvor besuchte Jahrgangsstufe zurücktreten muss, falls sich die Leistungen nicht verbessert haben. Das ist der Fall, wenn im Jahreszeugnis zweimal mangelhaft steht oder sogar ein ungenügend oder auch, wenn der Notenschnitt in den sogenannten Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik nicht mindestens 4,0 beträgt. Bei z. B. Deutsch 4, Englisch 3 und Mathematik 5 kann ohne Vorbehalt aufgestiegen werden, da die 3 in Englisch die 5 in Mathematik ausgleicht. Dagegen würde bei einer 4 in Deutsch, einer 4 in Englisch und einer 5 in Mathematik ein Aufstieg unter Vorbehalt stattfinden.
Die Klassenkonferenz beschließt unter folgenden Bedingungen eine Wiederholung der Klassenstufe:

  1. Im Jahreszeugnis dreimal Note 5, also z.B. Erdkunde, Bio und Kunst 5 und in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Mathematik kein Durchschnitt von mindestens 4,0.
  2. Im Jahreszeugnis einmal Note 6 und und in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Mathematik kein Durchschnitt von mindestens 4,0.
  3. Im Jahreszeugnis mehr als dreimal die Note 5.
  4. Im Jahreszeugnis mehr als einmal die Note 6.

Am Ende des Wiederholungsjahres oder am Ende des wiederholten Halbjahres (bei Aufsteigen unter Vorbehalt) findet eine Schrägversetzung an die Gemeinschaftsschule statt, wenn die Leistungen wieder so sind, dass ein Vorbehalt (s.o.) zu verfügen wäre.
Am Ende der Mittelstufe steht die Versetzung in die Einführungsphase der Oberstufe (Klasse 10) an. Wie vorher auch darf hierfür nur einmal mangelhaft im Zeugnis stehen, also z.B. eine 5 in Chemie, ein ungenügend allerdings nicht. Der Notenschnitt in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik muss auch hier mindestens 4,0 sein. Versetzt wird also, wer z.B. in Deutsch eine 4, in Englisch eine 3 und in Mathematik eine 5 hat. Nicht versetzt wird, wer in Deutsch eine 4, in Englisch eine 4 und in Mathematik eine 5 hat.

Ausdrücklich möchte ich erwähnen, dass Sie als Erziehungsberechtigte auch zu jedem Zeugnistermin einen Antrag an die Klassenkonferenz stellen können, dass ihr Kind eine Jahrgangsstufe überspringt. Ein Überspringen ist nicht ohne vorige Beratung zu empfehlen und ich bitte in solchen Fällen, frühzeitig Kontakt zu mir aufzunehmen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Wahlpflichtkurse im Jahrgang 8 und 9

Verbindlicher Teil der Kontingentstundentafel sind die Wahlpflichtkurse (WPK). Jede Schülerin und jeder Schüler wählt am Ende des 8. Jahrgangs einen Wahlpflichtkurs, der wie ein normales Fach bewertet wird, aber unter einem Angebot von mehreren WPKs ausgewählt werden kann. Alle WPKs laufen 3-stündig. Wird als WPK eine weitere Fremdsprache gewählt (z.B. das neu eingeführte Italienisch), dann wird dieser WPK sowohl in der 9. als auch in der 10. Klasse belegt, also für zwei Jahre. Alle anderen WPK-Angebote werden jeweils jährlich gewählt, also für die Klassen 9 und 10 getrennt. In den WPKs werden pro Halbjahr zwei schriftliche Leistungsnachweise erbracht.

Neuzusammensetzung der Klassen

Die Klassen werden zu Beginn der Mittelstufe, also von Jahrgang 6 auf 7 neu zusammengesetzt. Die Zusammensetzung orientiert sich sowohl an sozialen Aspekten als auch an der Frage, welche zweite Fremdsprache (Französisch oder Latein) ihr Kind gewählt hat. Das hat u.a. Vorteile bei der Organisation des Austausches mit Frankreich und Griechenland (derzeitiger Stand) und natürlich auch bei der Unterrichtsorganisation.
Die SchülerInnen dürfen jeweils 2 MitschülerInnen (ihrer Fremdsprache) angeben, mit denen sie gerne in der neuen Klasse sein wollen. Es wird dann versucht, einen Wunsch zu erfüllen. Die KlassenleiterInnnen werden im Vorfeld befragt, welche pädagogisch ungünstigen Konstellationen es zu vermeiden gilt. Diese Abfrage erfolgt in etwa Mitte Mai. Zum Schuljahresende hin werden die neuen Klassen dann per Aushang bekannt gegeben.

Wenn sich im Laufe der Mittelstufe zeigt, dass das soziale Gefüge einer Klasse nicht günstig ist, erfolgt eine Neuzusammensetzung der Klassen ausnahmsweise auch von Jahrgang 8 zu 9. Die Lehrkräfte bleiben normalerweise für zwei Jahre dieselben, also in den Klassen 7/8 und in den Klassen 9/10.

Lernpläne

Als individuelle Fördermaßnahme favorisiert das SSG die Lernpläne. Der organisatorische Ablauf ist standardisiert. Lernpläne sind Förderangebote der Schule, die nicht nur auf fachlicher, sondern auch die methodische Ebene hilfreich sein können. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen, den Eltern, ist dafür Voraussetzung. Lernpläne können auch ein Mittel sein, besonders interessierten SchülerInnen Anreize zu geben. Lernpläne können zu jedem Zeitpunkt im Schuljahr vereinbart werden. Meist werden sie auf den pädagogischen Konferenzen auf den Weg gebracht, die Anfang November stattfinden. Unverzichtbar sind die Lernpläne im Zusammenhang mit der Versetzung unter Vorbehalt.